Sehr geehrte Mandanten und Kunden!
Um ehrlich zu sein - ich bin immer noch ziemlich geschockt von den Verwüstungen, Schäden und Schicksalen, die ich in den letzten Wochen in unserer Region und auch in Rheinland-Pfalz, beobachten musste. Ich, als Makler unterstütze meine Mandanten tatkräftig bei den zahlreichen Schadenmeldungen
Einige Telefonate haben mich manchmal sehr hart gefordert. Aber ich nehme den Kunden wenigstens den Verwaltungsteil der Versicherungsschäden ab, damit Sie sich um Ihren Neuaufbau kümmern können.
Aber leider sind die Gespräche besonders schwer, in welchen ich und meine Maklerkollegen Betroffene informieren mussten, dass aufgrund fehlender Elementardeckung eine Leistungserbringung ausgeschlossen ist. Über die Gründe, warum Kunden bisher keine Elementarschadendeckung hatten oder wollten, will und möchte ich an dieser Stelle gar nicht sprechen.
Besonders tragisch ist es, dass es genau für diese Versicherungsnehmer einer Hausrats, oder Wohngebäudeversicherung bezüglich der aktuellen Ereignisse sehr schwer werden könnte, in Zukunft eine Deckung zu erhalten. Bei vorhandenen Elementarschäden ist vielfach nur mit besonderen Risikozuschlägen, oder mit Ablehnung zu rechnen.
Für diese hart getroffenen Versicherungsnehmer und natürlich auch für alle anderen, kann ich ab sofort für die Bereiche Wohngebäude und Hausrat eine SOLO-Deckung für Elementarschäden anbieten!
Wichtig zu wissen: Es besteht KEINE Verpflichtung die bei einem anderen Versicherer bestehende Hauptversicherung um zudecken. Allerdings empfehle ich die Umdeckung dennoch, nachdrücklich, um eventuelle Schäden einfacher bearbeiten zu können und eventuelle Deckungsnachteile auszugleichen.
Bei Antragsstellung sind die Angaben zur Hauptversicherung ist ZWINGEND erforderlich.
Eine Absicherung OHNE bestehende Hauptversicherung ist jedoch nicht möglich. Grundsätzlich gilt bei der Absicherung von Elementarschäden meistens, wie bei allen anderen Versicherern oder Neukunden auch, eine Schadenfreiheit in den letzten 10 Jahren.
ABER, und das ist genau das bisher EINMALIGE: Schäden, die auf die Starkregenereignisse sind (Tief Bernd) der letzten Wochen zurückzuführen, bleiben bei dieser Betrachtung unberücksichtigt!
IM KLARTEXT - Ein Mandant im Rhein/Erftkreis oder in Bad Neuenahr-Ahrweiler kann trotz aktuellem Vorschaden, die Elementarschaden SOLO abschließen und es gilt lediglich eine abweichende Wartezeit von 3 Monaten (statt 1 Monat) für die ZÜRS -Gebiete 1-2. Für die Gebiete 3 wird eine gesonderte Regelung in Betracht gezogen werden müssen.
Für Rückfragen zu diesem und allen anderen Produkten stehe ich natürlich zur Verfügung
Ganz einfach über das vorhandene Kontaktformular anfragen.
Verantwortungsvolle Grüße
Ihr Versicherungsmakler Harald L.Porz