Recht haben und Recht bekommen ist immer wieder ein Unterschied. Damit Sie wenigstens im Fall der Fälle rechtliche Unterstützung erhalten, dient eine
Rechtsschutzversicherung.
Die Basis einer Rechtsschutzversicherung ist der Privatrechtsschutz. Dieser umfasst bspw. Vertragsrechtsschutz für private Kauf-Verträge, Steuer-
und Sozialrechtsschutz.
Folgende Bereiche kann man zum Privatrechtsschutz hinzu nehmen:
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Immobilienrechtsschutz
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Verkehrsrechtsschutz
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Arbeitsrechtsschutz
Immobilienrechtsschutz
Interessenwahrnehmung für Sie als Eigentümer (bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) und als Mieter
Mögliche Einsatzgebiete:
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Konflikte bei Mieterhöhung
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Minderauszahlung von Kautionen
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Kündigung
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Schönheitsreparaturen
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Räumungsklage
Verkehrsrechtsschutz
Interessenwahrnehmung aus verkehrsrechtlichen Angelegenheiten inklusive
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Schadenersatzrechtsschutz, für Schadenersatzansprüche im Rahmen eines Unfalls
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, bspw. beim Kauf eines Autos
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Steuerrechtsschutz, für Streitigkeiten mit Finanzbehördern in Bezug auf Autos
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Verwaltungsrechtsschutz, bspw. zur Verteidigung im Zusammenhang mit Führerscheinentzug
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Ordungswidrigkeitenrechtsschutz, wenn Ihnen unrechtmäßig Halteverstöße zur Last gelegt werden.
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Strafrechtsschutz, wenn Ihnen fahrlässige Körperverletzung im Rahmen eines Unfalls vorgeworfen wird.
Arbeitsrechtsschutz
Interessenwahrnehmung im Bereich Arbeits- und Dienstrecht.
Mögliche Einsatzgebiete:
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Kündigung
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Versetzung
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Abhebungsvereinbarung (wenn Ihnen eine Abfindung bezahlt werden soll)
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Urlaubs- und Weihnachtsrecht
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Interessenwahrnehmung bei Diskriminierung
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Einstufung in Besoldungsgruppen bei Beamten