Gesundheit

Das Bundeskabinett hat das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, um ein drohendes Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen und die Beitragsätze mittelfristig stabil zu halten.
Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und bringt tiefgreifende Änderungen bei Zuzahlungen, Leistungen und der Familienversicherung mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen und geplanten Maßnahmen im Überblick:
Höhere Zuzahlungen für Medikamente und Zahnersatz
  • Arzneimittel: Zum ersten Mal seit über 20 Jahren steigen die gesetzlichen Zuzahlungen in der Apotheke. Die Mindestzuzahlung erhöht sich von 5,00 Euro auf 7,50 Euro, der maximale Zuzahlungsdeckel steigt von 10,00 Euro auf 15,00 Euro.
  • Zahnersatz: Der feste Zuschuss der Krankenkassen für Zahnersatz wird von bisher 60 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt.
Einschnitte bei der kostenlosen Familienversicherung
  • Ab 2028 wird die bisher komplett beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern ohne eigenes Einkommen eingeschränkt.
  • Versicherte müssen dann für den Partner einen Beitrag von 2,5 Prozent des eigenen beitragspflichtigen Einkommens entrichten.
  • Ausnahmen: Weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben Rentner, pflegende Angehörige sowie Eltern von Kindern unter sieben Jahren oder Kindern mit einer Behinderung.
Wegfall und Kürzung von Kassenleistungen
  • Homöopathie: Die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen als freiwillige Satzungsleistung der Kassen fällt komplett weg.
  • Vorsorge: Das zweijährliche Hautkrebs-Screening steht als Kassenleistung vor dem Aus, da laut Gesundheitsministerium der statistische Nachweis einer Senkung der Sterblichkeit fehlt.
  • Cannabis: Die generelle Kostenübernahme von Cannabis-Blüten wird gestrichen.
Einführung einer Teilkrankschreibung
  • Geplant ist ein neues Modell einer Teilkrankschreibung im Umfang von 25 bis 75 Prozent.
  • Dies soll Langzeiterkrankten einen flexiblen, schrittweisen und freiwilligen Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen.
  • Die ursprünglich diskutierten harten Kürzungen beim regulären Krankengeld und Kinderkrankengeld wurden aus dem finalen Entwurf gestrichen.
Neue Finanzierungsquellen und Sparvorgaben
  • Zuckerabgabe: Ab 2028 wird eine neue Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks eingeführt, die jährlich rund 450 Millionen Euro direkt in den Gesundheitsfonds spülen soll.
  • Pharmaindustrie & Kassen: Pharmahersteller müssen höhere Abschläge für patentgeschützte Medikamente zahlen. Krankenkassen selbst müssen ihre Werbebudgets halbieren und Verwaltungskosten einsparen.
Bereits aktive Rechengrößen seit Anfang 2026
Unabhängig vom neuen Sparpaket gelten seit dem 1. Januar bereits höhere Obergrenzen bei den Sozialversicherungswerten:
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV kletterte auf 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro im Monat). Bis zu diesem Betrag werden Beiträge erhoben.
  • Die Versicherungspflichtgrenze stieg auf 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro im Monat). Erst ab diesem Einkommen ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich.

 


Zahnersatz: Der feste Zuschuss der Krankenkassen für Zahnersatz wird von bisher 60 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt.


Hier eine kleine Übersicht:


Hohe Eigenanteile für eine bessere Versorgung

In vielen Fällen entscheiden sich meine Kunden für die bessere Versorgungsform (z. B. hochwertige Brücke aus Edelmetall mit Keramikverblendung) anstatt der Regelversorgung (einfache Metallbrücke ohne Verblendung).

Auf den Mehrkosten bleiben Sie als Versicherter jedoch sitzen. Das können schnell tausend Euro oder mehr sein (s. Beispiel „Gleichartige Versorgung“).

Bei den meistgewählten Versorgungsformen „gleichartig“ und „andersartig“ beträgt Ihr  aus der eigenen Tasche zu zahlende Eigenanteil statt 83 % jetzt 80 %.

Das verdeutlicht die nach wie vor vorhandene Notwendigkeit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung, wenn man „Komfort im Esszimmer haben möchte“.

Die Lösung: Eine Zahnzusatzversicherung sollten  GKV-Versicherte in jedem Fall abschließen, auch wenn die Festzuschüsse erhöht worden sind.

Auch finanzen.de sieht in der Zahnzusatzversicherung eine wichtige Police für Versicherte: „Da die meisten Menschen früher oder später Zahnprobleme bekommen, ist die Krankenzusatzversicherung-Zahn für viele Verbraucher ein notwendiges Produkt“!