Gerade beim Thema Leitungswasser, weicht der Versicherungsschutz bei Wohngebäudeversicherungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen stark auseinander. So unterscheiden die Versicherer gern zwischen Leitungswasserschäden von Zu- und Ableitungsrohren, im Gebäude und auf dem Versicherungs-Grundstück. In den meisten mittelmäßigen Wohngebäudeversicherungstarifen ist so der Rohrbruch von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück nicht versichert. Je nach Beschaffenheit des Grundstücks, ist dies aber zwingend zu empfehlen, um im Schadenfall auf der sichern Seite zu sein. Moderne Wohngebäudeversicherungstarife beinhalten sogar die Ableitungswasserschäden außerhalb des Grundstücks.
Hierbei handelt es sich um Schäden an der Haus-Elektrik, die durch einen Blitz entstehen, der im Umfeld des Hauses einschlägt. Hierbei kann besonders die Heizungsanlage schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein moderner Wohngebäudeversicherungstarif leistet hier bis zur Versicherungssumme.
Mit dem Thema Einbruch verbindet man in erster Linie den Schaden am Inhalt des Gebäudes. Dieser ist dann ggf. durch die Hausratversicherung abgedeckt. Bei einem Einbruch entstehen meist auch
Schäden an Fenster und Türen.
In modernen Wohngebäudeversicherungstarifen wird auch der Schaden an Fenster und Türen erstattet
Bei Wohngebäudeversicherungen, die nach 2008 abgeschlossen wurden, hat der Versicherer bei grob fahrlässiger Verursachung des Schaden, die Höhe der Entschädigung in der Schwere des Verschuldens
zu kürzen. Bei Wohngebäudeversicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, ist der Versicherer komplett von der Leistung frei.
Von grober Fahrlässigkeit wird in der Wohngebäudeversicherung schon gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer beim Kochen die Küche verlässt und dabei ein Feuer entsteht. Der Versicherer kürzt die
Entschädigung um die Höhe, die entstanden wäre, wenn er die Küche nicht verlassen hätte. Ein weiteres Beispiel ist, wenn man die Markise ausgefahren lässt, wenn man sein Kind zum Sport fährt oder
aus anderem Grund den Garten verlässt. Die angelassene Kerze in der Weihnachtszeit ist ein weiteres geläufiges Beispiel.
Moderne Wohngebäudeversicherungen verzichten auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit.
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit (um Schäden vorzubeugen). Eine bekannte Obliegenheit ist es, dass die Leitungswasserleitung abgedreht wird,
wenn Frost droht und man bspw. über das Wochenende das Haus verlässt. Kommt es zu einem Leitungswasserschaden aufgrund von Frost, ist der Versicherer ggf. von der Leistung frei.
Ein moderner Wohngebäudeversicherungstarif prüft bis zu einer festgelegten Entschädigungssumme die grob fahrlässige Missachtung der Obliegenheit nicht.
Durch neue Bräuche, wie Halloween und die fehlenden Freizeitmöglichkeiten von Jugendlichen steigt die Gefahr durch Streiche und anderen Vandalismus. Um Gebäudeschäden durch Beschädigung fremder versichert zu haben, benötigen Sie einen Tarif der auch dafür leistet.
Hierzu sind in erster Linie Überschwemmung und Rückstau zu zählen. Bei der Definition von Überschwemmung ist es wichtig, dass es sich auch um Wasser handelt, dass durch Starkregen in das Haus
eintritt. Eine Vielzahl von Versicherungen leistet nur bei Wasser, das aus Gewässern zur Überschwemmung führt. Dies ist unzureichend. Bei Rückstauschäden spricht man von Wasser, das
aus Toiletten aufgrund von der Überflutung der Kanalisation ausgeht.
Moderne Wohngebäudeversicherungen definieren diese Risiken sehr verbraucherfreundlich.
Bei Fragen stehe ich Ihnen telefonisch unter 0173 88 57 650 zur Verfügung!