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Gesundheit

GKV-Versicherte erhalten mehr Geld für Zahnersatz. Ist dies eine wirklich spürbare Entlastung?
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Erhöhung der Festzuschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz zum 01.10.2020

Das wichtigste vorweg:
Trotz der höheren Festzuschüssein der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt die Grundproblematik der hohen Eigenanteile nach wie vor bestehen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist nach wie vor wichtig!


Höherer Festzuschuss für Zahnersatz

Aufgrund des am 11.05.2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde auch die Bonusregelung für GKV-Versicherteangepasst. Bisher decken die Festzuschüsse50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung ab. Neu: Ab dem 01.10.2020 werden die Festzuschüsse um 10 Prozentpunkte auf 60
Prozent erhöht.
Folge: Auch der Bonus für eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher
Vorsorgeuntersuchungen nach fünf bzw. zehn Jahren steigt demnach auf 70 bzw. 75 Prozent.

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Hier eine kleine Übersicht:

                                                                                                              Bisher                           neu: ab 01.10.2020

 

Festzuschuss                                                                                       50%                                             60%

 

Festzuschuss

+10% Bonus für 5 Jährige Vorsorge                                                 60%                                             70%

 

Festzuschuss

+5% Bonus für 5 Jährige Vorsorge                                                   65%                                             75%

 

 

10Prozentpunkte höherer Festzuschuss – das müssen Sie wissen
Aus Sicht der GKV-Versicherten ist es sicherlich erfreulich, wenn sich die Kassen mit einem höheren Zuschuss am Zahnersatz beteiligen. Aber: Der Festzuschuss gilt immer auf Grundlage der sogenannten Regelversorgung.

Hierbei handelt es sich um einen befundorientierten Zuschuss.
Selbst bei der einfachen Versorgung (Regelversorgung)müssen  mindestens 25 % aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Entscheiden sie sich für eine komfortablere
Versorgungsform (gleichartige bzw. andersartige Versorgung) wie z. B. Implantate, höherwertige Kronen und Brücken, wird die Belastung noch deutlich höher. Denn Sie als GKV-Versicherter erhalten von der GKV immer nur den Festzuschuss, unabhängig von der Versorgungsform.

Dazu einige Beispiele:


Die Grundproblematik aber bleibt: Hohe Eigenanteile für eine bessere Versorgung

In vielen Fällen entscheiden sich meine Kunden für die bessere Versorgungsform (z. B. hochwertige Brücke aus Edelmetall mit Keramikverblendung) anstatt der Regelversorgung (einfache Metallbrücke ohne Verblendung).

Auf den Mehrkosten bleiben Sie als Versicherter jedoch sitzen. Das können schnell tausend Euro oder mehr sein (s. Beispiel „Gleichartige Versorgung“).

Bei den meistgewählten Versorgungsformen „gleichartig“ und „andersartig“ beträgt Ihr  aus der eigenen Tasche zu zahlende Eigenanteil statt 83 % jetzt 80 %.

Das verdeutlicht die nach wie vor vorhandene Notwendigkeit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung, wenn man „Komfort im Esszimmer haben möchte“.

Die Lösung: Eine Zahnzusatzversicherung sollten  GKV-Versicherte in jedem Fall abschließen, auch wenn die Festzuschüsse erhöht worden sind.

Auch finanzen.de sieht in der Zahnzusatzversicherung eine wichtige Police für Versicherte: „Da die meisten Menschen früher oder später Zahnprobleme bekommen, ist die Krankenzusatzversicherung-Zahn für viele Verbraucher ein notwendiges Produkt“! Bei Fragen dazu, schreiben Sie mir oder rufen Sie an:

 

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