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Die moderne Hausratversicherung

Ihr freier Versicherungsmakler Informiert

Eine moderne Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat nicht nur gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab, sondern insbesondere auch gegen noch bei unbenannte Gefahren leisten. Bei Beschädigung Ihrer Haushaltsgegenstände werden Ihnen die Reparaturkosten erstattet.

Werden Ihre Sachen zerstört oder werden diese bei einem Einbruch gestohlen, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert zum Neuwert.


Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden

Bei älteren Verträgen ist lediglich der direkte Blitzeinschlag und die damit zusammenhängenden Schäden versichert. Weil es aber viel häufiger vorkommt, dass Überspannungs-, Überstrom- oder Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge in der Umgebung vorkommen, dadurch technische Einrichtungen (Modem, Fernseher, Anlagen) beschädigt werden, achtet man darauf, dass Überspannungsschäden mit versichert sein sollten .

Sturmschäden auf Terrassen und Balkonen

Bei älteren Hausratversicherungstarifen sind Sturmschäden meistens nur innerhalb der versicherten Wohnung beschränkt. Das bedeutet, dass Sturmschäden an Mobiliar nicht versichert ist, das sich auf Terrassen und Balkonen befindet. Da die Stürme allerdings immer stärker werden, ebenfalls das Mobiliar (bspw. Weber-Grills) immer teurer wird und man seinen Balkon oder die Terrasse nicht bei jeden Sturm in die Wohnung bzw. das Haus räumen kann, sollten Schäden an o. g. Mobiliar mitversichert sein. Moderne Hausrat-Versicherungstarife leisten dies.

Mitversicherung der grober Fahrlässigkeit

Bei Hausratversicherungstarifen die vor 2008 abgeschlossen wurden, ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit komplett in der Leistung frei. Bei Hausratversicherungen nach 2008 wird zumindest geprüft, welchen Anteil am Schaden die grobe Fahrlässigkeit hat. In dem Verhältnis wird die Leistung gekürzt.
Das Versicherungsunternehmen im Rahmen der Schadenbearbeitung die Schadenzahlung so gering wie möglich halten, wird bei höheren Schäden immer die grobe Fahrlässigkeit geprüft, um die Entschädigung ggf. noch zu kürzen.
Bei Modernen Hausrattarifen ist die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit, auch bis zur Versicherungssumme, möglich


Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist der Wert aller nicht festverbauten Gegenstände in Ihrer Wohnung zum Neuwert.

 

In die Versicherungssumme fließt also sämtliches Mobiliar, Kleidung, technische Einrichtungsgegenstände zum Neuwert.

 

Man sagt, alles was rausfällt, wenn man die Wohnung auf den Kopf stellt. Grundsätzlich überlegt man, was der Hausrat wert ist und definiert danach die Versicherungssumme - wofür man dann entsprechenden Beitrag bezahlt.
Schließt man eine Versicherungssumme zu gering ab, spricht man von Unterversicherung. Haben Sie zum Beispiel 30.000 € Versicherungssumme gewählt und im Schadenfall bemerkt der Sachverständige, dass Ihr Hausrat 40.000 € wert ist, sind Sie mit 1/3 unterversichert und Ihre Entschädigung reduziert sich in dem Verhältnis.
Aus diesem Grund sollte man unbedingt bei der Hausratversicherung einen sog. Unterversicherungsverzicht wählen. Dabei berechnet man für die Versicherungssumme 650,-€ pro Quadratmeter Wohnfläche. Hat man also eine 74qm Wohnung rechnet man 74x650 und erhält eine Versicherungssumme von 48.100 €. Mit dieser Versicherungssumme prüft der Versicherer keine Unterversicherung.
Natürlich kann diese Versicherungssumme der Hausratversicherung immer noch zu niedrig sein, wenn der Hausrat mehr Wert ist. Trotzdem stellt die Versicherungssumme für den Unterversicherungsverzicht eine sichere Größe dar.

 

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